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   OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14   

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https://dejure.org/2014,4646
OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über die Fortsetzung einer Unterbringung nach § 63 StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefährlichkeitsprognose für weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfordert integrative Betrachtung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14
    Hieraus folgt, dass eine integrative Betrachtung, d.h. eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung der von dem Untergebrachten begangenen Taten und deren indizieller Bedeutung für seine zukünftige Gefährlichkeit ebenso wie mit der Art und der Bedeutung der von dem Untergebrachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Freiheit zu erwartenden Taten und dem Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung stattzufinden hat (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris]).

    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris] m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit);

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 = RuP 2013, 96 ff. = StV 2014, 148 ff.).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Dies ist dann der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen Feststellung die Unterbringung erfolgt ist, oder die nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 20.04.2016 - 1 Ws 45/16 und zuletzt Beschluss vom 12.09.2018 - 1 Ws 82/18; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 245 (Ls.); OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 Ws 379/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2015, 190 ; OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2016 - 4 Ws 69/16, 4 Ws 70/16, juris Rn. 21).

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2011 - 3 Ws 1119/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 58 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 13; StraFo 2010, 473 ; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6).

  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu beachten, dass einerseits das erforderliche Maß an Gewissheit künftigen straffreien Verhaltens wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt, andererseits sich aber die Dauer der Unterbringung dahingehend relativierend auswirkt, dass bei einem bereits lang dauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 1 Ws 206/12 -, juris Rdnr. 56, und 5. August 2014 - 1 Ws 133/14 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 -, juris Rdnr. 19).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    b) Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen und die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 Ws 229/17 - KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - juris m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 Ws 379/14 - juris).Die Ärzte des KMV bescheinigen dem Beschwerdeführer in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2017 weiterhin eine multiple Störung der Sexualpräferenz nach ICD 10: F 65.6 mit fetischistischen, frotteuristischen und sadistischen Zügen sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung nach ICD 10: F 60.8 mit schizoiden, narzisstischen, paranoiden und dissozialen Zügen.
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 4 Ws 157/15

    Maßregelvollzug, Fortdauer, Aufhebung, Anhörung, Sachverständiger

    Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen die Unterbringung erfolgt ist, nicht oder nicht mehr besteht oder wenn die von § 63 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vorn 26.02.2014, Az.: 1 Ws 52/14).
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